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   BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56   

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BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56 (https://dejure.org/1956,1665)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1956 - 4 StR 365/56 (https://dejure.org/1956,1665)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 (https://dejure.org/1956,1665)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
    Gründen rechtfertigt (vgl u.a. RG JW 1922, 1033 Nr. 41 mit Anmerkung von Alsberg; 1931, 1815 Nr. 27; 1936, 1132 Nr. 11; HRR 1939, 1008; OGHSt 1, 208, 211; BGHSt 1, 137; BGH 5 StA 138/53 vom 22. September 1953; Löwe-Rosenberg 20. Aufl. § 244 Anm. 23).

    Die Tatsache selbst darf im Falle ihrer Wahrunterstellung nicht mehr angezweifelt werden; ihr gegenüber bleibt dem Gericht nur noch der Nachweis offen, daß die für die Beurteilung des Sachverhalts einflußlos ist (RGSt 44, 294, 299; BGHSt 1, 137, 139 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 216/51] a.E.).

  • RG, 21.11.1929 - III 996/29

    Kann die Untauglichkeit eines Zeugen schon aus seiner nahen Verwandtschaft zum

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
    Es ist allerdings anerkannt, daß der Richter nicht verpflichtet ist, einen Beweis zu erheben, an dessen völliger Nutzlosigkeit von vornherein kein Zweifel bestehen kann (RGSt 46, 383; 63, 329; 75, 14; OLG Kiel DRZ 1946, 30).

    In einem solchen Fall muß das Gericht aber die Ablehnung der Beweisaufnahme in der Verhandlung ausdrücklich auf diesen Grund stützen, damit der Angeklagte seine Verteidigung danach einrichten kann (RGSt 63, 329; BGH NJW 1951, 368 Nr. 24; OLG Kiel a.a.O.).

  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
    Es ist allerdings anerkannt, daß der Richter nicht verpflichtet ist, einen Beweis zu erheben, an dessen völliger Nutzlosigkeit von vornherein kein Zweifel bestehen kann (RGSt 46, 383; 63, 329; 75, 14; OLG Kiel DRZ 1946, 30).
  • RG, 28.11.1940 - 2 D 509/40

    Bei Tateinheit (§ 73 StGB.) ist das Gesetz, das die schwerste Strafe, und bei

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
    Es ist allerdings anerkannt, daß der Richter nicht verpflichtet ist, einen Beweis zu erheben, an dessen völliger Nutzlosigkeit von vornherein kein Zweifel bestehen kann (RGSt 46, 383; 63, 329; 75, 14; OLG Kiel DRZ 1946, 30).
  • RG, 17.01.1911 - V 207/10

    1. Steht dem Antrag auf Zuerkennung einer Buße die Vorschrift des § 398 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
    Die Tatsache selbst darf im Falle ihrer Wahrunterstellung nicht mehr angezweifelt werden; ihr gegenüber bleibt dem Gericht nur noch der Nachweis offen, daß die für die Beurteilung des Sachverhalts einflußlos ist (RGSt 44, 294, 299; BGHSt 1, 137, 139 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 216/51] a.E.).
  • RG, 13.11.1914 - I 713/14

    Kann der Antrag des Angeklagten, Zeugenbeweis über bestimmte Tatsachen zu

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
    Ob ein Zeuge glaubhaft ist, ob er sichere Beobachtungen über den unter Beweis gestellten Vorgang machen konnte, kann erst nach seiner Vernehmung zuverlässig beurteilt werden, bei der sich das Gericht hierüber durch entsprechende Fragen gemäß § 69 Abs. 2 StPO Gewißheit verschaffen muß (RGSt 49, 44; 51, 3; OGHSt 3, 141, 144; BGH NJW 1952, 191 Nr. 16).
  • RG, 26.01.1917 - IV 818/16

    1. Genügt zur Ablehnung eines Zeugenbeweisantrags die Unterstellung, daß der

    Auszug aus BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
    Ob ein Zeuge glaubhaft ist, ob er sichere Beobachtungen über den unter Beweis gestellten Vorgang machen konnte, kann erst nach seiner Vernehmung zuverlässig beurteilt werden, bei der sich das Gericht hierüber durch entsprechende Fragen gemäß § 69 Abs. 2 StPO Gewißheit verschaffen muß (RGSt 49, 44; 51, 3; OGHSt 3, 141, 144; BGH NJW 1952, 191 Nr. 16).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Die Strafkammer war auch unter Beachtung der Zielrichtung des Beweisantrags nicht verpflichtet, aus der als wahr unterstellten Tatsache die vom Beschwerdeführer gewünschte Schlußfolgerung zu ziehen (BGH VRS 21, 113, 114 f.; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 - bei Martin DAR 1957, 68; BGH, Urteil vom 3. Juli 1979 - 1 StR 238/79 - S. 11).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79

    Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat

    Der Tatrichter ist nicht verpflichtet, aus einer von ihm als wahr unterstellten Tatsache die gleichen Schlüsse zu ziehen wie der sie behauptende Verfahrensbeteiligte (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 -, bei Martin DAR 1957, 68; Urteile vom 13. Februar 1968 - 1 StR 659/67 - und vom 14. Januar 1975 - 1 StR 625/74).
  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 222/68

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags zur Vernehmung von Zeugen aus

    Das Nachschieben weiterer, an sich zutreffender Ablehnungsgründe ist unstatthaft (vgl. BGH NJW 1951, 368 Nr. 24; Urteil des Senats vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 - S. 6; BGH NJW 1963, 1788).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 115/80

    Unzulässige Angriffe auf die Beweiswürdigung - Anspruch der Nebenklägerin auf

    Die vom Beschwerdeführer gewünschten Schlüsse brauchte es aus der als wahr unterstellten Tatsache nicht zu ziehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 - bei Martin in DAR 1957, 68).
  • BGH, 18.01.1973 - 4 StR 571/72

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die

    Daß die Strafkammer andere Schlüsse zog, als der Angeklagte sie gezogen wissen wollte, war ihr unbenommen; sie durfte lediglich nicht eine der als wahr unterstellten Tatsache widersprechende Feststellung treffen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 - bei Martin DAR 1957, 68).
  • BGH, 20.01.1961 - 4 StR 496/60

    Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung während einer Inaugenscheinneinnahme am

    Er ist nicht gehindert, sie ebenso wie durch Beweisaufnahme erwiesene Umstände nach freiem Ermessen zu würdigen und sie gegebenenfalls wegen ihrer Einflußlosigkeit auf die Beurteilung des Sachverhalts unberücksichtigt zu lassen (vgl. BGSt 44, 294, 298, 299 oben; BGHSt 1, 137, 159 a.E.; 4 StR 365/56 vom 6. Dezember 1956).
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